Künstliche Intelligenz gehört inzwischen zum Arbeitsalltag vieler Unternehmen. Bilder entstehen per Knopfdruck, Videos werden automatisch erzeugt und selbst umfangreiche Fachartikel lassen sich heute innerhalb weniger Minuten erstellen.
Mit dem EU AI Act schafft die Europäische Union erstmals einheitliche Regeln für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein wichtiger Bestandteil sind die Transparenzpflichten des Artikels 50, die ab dem 2. August 2026 gelten.
Seit der Veröffentlichung des AI Acts kursieren zahlreiche Missverständnisse. Muss künftig jeder mit ChatGPT geschriebene Text gekennzeichnet werden? Benötigt jedes KI-generierte Bild einen Hinweis? Was gilt für Präsentationen, Social-Media-Beiträge oder Marketingmaterial?
Nein. Nicht jeder mit KI erstellte Inhalt muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist nicht, ob KI eingesetzt wurde, sondern ob dadurch ein irreführender Eindruck entstehen kann.
Anbieter oder Betreiber – wer ist eigentlich betroffen?
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass sich der EU AI Act ausschließlich an Unternehmen richtet, die selbst KI-Systeme entwickeln. Tatsächlich unterscheidet der AI Act zwischen Anbietern (Provider) und Betreibern (Deployer).
Ein Anbieter entwickelt oder bringt ein KI-System auf den Markt. Hierzu gehören beispielsweise Unternehmen wie OpenAI, Anthropic, Google oder Mistral AI.
Ein Betreiber hingegen nutzt ein KI-System für eigene Zwecke – etwa zur Erstellung von Texten, Bildern oder Videos.
Für den deutschen Mittelstand ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Die meisten Unternehmen entwickeln keine eigenen KI-Modelle. Sie nutzen bestehende Systeme, beispielsweise ChatGPT, Claude oder Midjourney. Damit sind sie Betreiber eines KI-Systems und können unmittelbar von den Transparenzpflichten des EU AI Acts betroffen sein.
Warum gibt es überhaupt eine Kennzeichnungspflicht?
Der Gesetzgeber möchte den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nicht verhindern. KI soll Innovation fördern und Unternehmen produktiver machen. Gleichzeitig sollen Menschen erkennen können, wann Inhalte künstlich erzeugt oder so verändert wurden, dass sie für echt gehalten werden könnten.
Deshalb verfolgt Artikel 50 einen einfachen Grundgedanken: Wer Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Menschen über ihre Echtheit oder Herkunft zu täuschen, muss dies transparent machen.
Es geht also nicht darum, den Einsatz von KI generell sichtbar zu machen. Es geht darum, Transparenz dort zu schaffen, wo künstlich erzeugte Inhalte mit der Realität verwechselt werden könnten.
Die wichtigste Faustregel
Fast alle Anwendungsfälle lassen sich auf eine einzige Frage reduzieren:
Könnte ein durchschnittlicher Betrachter annehmen, dass dieser Inhalt echt ist?
Lautet die Antwort Ja, spricht vieles für eine Kennzeichnung. Ist dagegen unmittelbar erkennbar, dass es sich um Kunst, Satire, Fiktion oder eine grafische Darstellung handelt, besteht regelmäßig keine Kennzeichnungspflicht.
Wann müssen Bilder und Videos gekennzeichnet werden?
Kennzeichnung erforderlich
Eine Kennzeichnung ist insbesondere erforderlich, wenn KI Inhalte erzeugt oder verändert, die einen realen Eindruck vermitteln. Hierzu zählen beispielsweise:
- vollständig KI-generierte Bilder realer Personen
- fotorealistische Darstellungen von Ereignissen, die nie stattgefunden haben
- Deepfakes
- manipulierte Videos
- Veränderungen von Gesicht oder Mimik
- Outfit-Tausch mittels KI
- KI-generierte Bilder von Kollegen oder Mitarbeitern
- Corporate Influencer oder Avatare
- Produktbilder, die einen realistischen Eindruck vermitteln
Allen Beispielen ist gemeinsam, dass Betrachter annehmen könnten, die dargestellte Person oder das gezeigte Ereignis sei tatsächlich real. Genau diese Täuschungsgefahr soll durch die Kennzeichnung verhindert werden.
Wann besteht regelmäßig keine Kennzeichnungspflicht?
Nicht jedes mit KI erzeugte Bild muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, ob der Betrachter überhaupt davon ausgehen kann, dass ein reales Ereignis oder eine reale Person dargestellt wird. Regelmäßig keine Kennzeichnungspflicht besteht beispielsweise bei:
- Comics
- Karikaturen
- Memes
- Mangas
- Fantasy-Artworks
- Illustrationen
- Icons
- Piktogrammen
- Infografiken
- Diagrammen
- Präsentationsgrafiken
Der Grund ist einfach: Niemand geht ernsthaft davon aus, dass eine Comicfigur oder eine Karikatur die Realität abbildet. Eine Karikatur lebt sogar davon, Menschen bewusst zu überzeichnen. Auch Comics oder Illustrationen sind offensichtlich künstlerische Darstellungen und sollen gerade keinen realistischen Eindruck vermitteln.
Dasselbe gilt für Infografiken oder Diagramme. Sie dienen dazu, Informationen verständlich aufzubereiten oder Zusammenhänge grafisch darzustellen. Ihr Zweck besteht nicht darin, Realität möglichst täuschend echt nachzubilden.
Klassische Bildbearbeitung bleibt zulässig
Auch kleinere KI-gestützte Bildbearbeitungen lösen regelmäßig keine Kennzeichnungspflicht aus. Hierzu gehören beispielsweise:
- Farbkorrekturen
- Bildschärfung
- Rauschreduzierung
- Hintergrund entfernen
- Hintergrund erweitern
- Freistellen
- kleinere Retuschen
Diese Maßnahmen verändern zwar das Bild technisch, führen aber regelmäßig nicht dazu, dass Betrachter über dessen Inhalt getäuscht werden. Der EU AI Act möchte ausdrücklich keine Kennzeichnungspflicht für klassische Bildbearbeitung schaffen.
Und was gilt für Texte?
Gerade bei Texten herrscht derzeit die größte Unsicherheit. Viele Unternehmen gehen davon aus, künftig müsse jeder mit ChatGPT oder Claude geschriebene Text automatisch gekennzeichnet werden. Das ist jedoch nicht der Fall.
Der AI Act unterscheidet vielmehr danach, welche Rolle die KI bei der Erstellung des Textes tatsächlich gespielt hat.
Vollständig KI-generierte Texte
Wird ein Text vollständig durch eine KI erstellt und anschließend praktisch unverändert veröffentlicht, spricht vieles dafür, diesen transparent zu kennzeichnen. Dies betrifft beispielsweise:
- Blogartikel
- Fachbeiträge
- Produktbeschreibungen
- Newsletter
- Pressemitteilungen
Der Leser geht regelmäßig davon aus, dass der veröffentlichte Inhalt vom angegebenen Autor stammt. Wurde der Text tatsächlich vollständig durch eine KI erzeugt, sollte diese Tatsache transparent gemacht werden.
Menschlich verantwortete Texte
Anders verhält es sich, wenn die KI lediglich als Werkzeug eingesetzt wird. In der Praxis entwickelt häufig ein Mensch
- die Idee,
- die Struktur,
- die Kernaussagen,
- überprüft sämtliche Inhalte,
- ergänzt eigene Erfahrungen,
- korrigiert Fehler
- und gibt den Text abschließend frei.
Die KI unterstützt lediglich beim Formulieren oder Strukturieren. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt vollständig beim Menschen. Genau hierfür enthält der EU AI Act eine wichtige Ausnahme.
Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der KI-generierte Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI als intelligentes Schreibwerkzeug nutzt und sämtliche Inhalte fachlich prüft sowie redaktionell verantwortet, muss den Text regelmäßig nicht als KI-generiert kennzeichnen.
Praxis-Check
Die folgende Übersicht zeigt typische Beispiele aus dem Unternehmensalltag.
| Anwendungsfall | Kennzeichnung erforderlich? |
|---|---|
| ChatGPT formuliert einen selbst geschriebenen Blogartikel sprachlich aus | ❌ In der Regel nein |
| KI erstellt eine Präsentationsgrafik | ❌ Nein |
| Midjourney erzeugt eine Comicfigur | ❌ Nein |
| KI erstellt eine Karikatur | ❌ Nein |
| Hintergrund eines Fotos wird mit KI erweitert | ❌ In der Regel nein |
| KI erzeugt ein fotorealistisches Mitarbeiterfoto | ✅ Ja |
| KI erstellt ein täuschend echtes Bild eines Ereignisses | ✅ Ja |
| KI erzeugt ein Deepfake-Video | ✅ Ja |
| Vollständig KI-generierter Blogartikel ohne menschliche Prüfung | ✅ Ja |
| KI-unterstützter Fachartikel mit menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung | ❌ In der Regel nein |
Transparenz schafft Vertrauen
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung kann eine freiwillige Kennzeichnung sinnvoll sein. Gerade Unternehmen profitieren häufig davon, offen mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz umzugehen. Beispielsweise:
„Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und durch unsere Redaktion fachlich geprüft."
„Bei der Erstellung dieses Bildes wurde Künstliche Intelligenz eingesetzt."
Solche Hinweise schaffen Transparenz und stärken das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden.
Fazit
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 des EU AI Acts. Sie verpflichten Unternehmen jedoch nicht dazu, sämtliche KI-generierten Inhalte zu kennzeichnen. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Inhalt geeignet ist, Menschen über seine Echtheit oder Herkunft zu täuschen.
Für Bilder und Videos ist diese Grenze häufig gut erkennbar: Je realistischer eine Darstellung ist und je eher sie mit der Wirklichkeit verwechselt werden kann, desto eher besteht eine Kennzeichnungspflicht.
Bei Texten kommt es maßgeblich darauf an, welche Rolle die KI tatsächlich gespielt hat. Vollständig KI-generierte Texte sollten transparent gemacht werden, wenn sie als menschliche Eigenleistung erscheinen. Texte, die einer menschlichen Überprüfung und redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und für die ein Mensch oder ein Unternehmen die Verantwortung übernimmt, unterliegen dagegen regelmäßig nicht der Kennzeichnungspflicht.
Der EU AI Act verfolgt damit ein klares Ziel: Nicht der Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll sichtbar gemacht werden. Transparenz ist dort erforderlich, wo KI geeignet ist, Menschen über die Echtheit oder Herkunft von Inhalten zu täuschen.
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